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AGB
Preise und Bezahlung
Die Höhe der Betreuungsgebühr ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bar oder per Überweisung fällig.
Es gelten für alle Leistungen die in der Preisliste aufgeführten gültigen Preise, anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten wurden.
Bankdaten:
R. Oswald
VR-Bank Rottal Inn eG
BLZ 740 618 13 Kontonr.: 741 324 6
Betreuungsrichtlinien
Der Tiersitter übernimmt nach Absprache mit dem/der Tierhalter/in, die im Betreuungsvertrag festgelegten Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den dort eingetragenen Zeitraum befristet
Die beauftragten Leistungen werden ausschließlich im direkten Lebensumfeld des/der Tierhalters/in zu den vereinbarten Zeiten und Kosten ausgeführt. Eine Versorgung im Haushalt des Tiersitters ist ausgeschlossen.
Der/die Tierhalter/in ist dafür verantwortlich, dass dem Tiersitter alle für die Ausführung seiner Tätigkeiten erforderlichen Arbeitsmittel - z.B. Leine, Futter, benötigte Medikamente, Schlüssel - rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Der/die Tierhalter/in versichert, den Tiersitter im Vorfeld über alle wichtigen Eigenschaften des Tieres sowie über bestehende Erkrankungen des Tieres informiert und nichts verschwiegen zu haben.
Für Hunde hat eine gültige Haftpflichtversicherung zu bestehen. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Tiersitter im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich den/die Tierhalter/in bei Fahrten im Auto mitzunehmen.
Sollte das betreute Tier im Betreuungszeitraum tierärztlicher Versorgung bedürfen, wird primär der betreuende Tierarzt hinzugezogen. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der Tiersitter vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem/der Tierhalter/in zu tragen
Der Tiersitter verpflichtet sich, ihm überlassen Gegenstände sorgfältig zu verwahren und diese während der Ausübung seiner Tätigkeit nach Aufforderung oder nach Beedindigung des Vertrags unaufgefordert an den/die Tierhalter/in zurück zu geben.
Beide Vertragspartner haben das Recht auf eine vorzeitige außerordentliche Kündigung. Die Kündigung muss mindestens eine Stunde vor einem vereinbarten Termin ausgesprochen werden.
Datenschutz
Der/die Tierhalter/in erklärt sich mit der Speicherung seiner personen- und sachbezogenen Daten einverstanden. Alle Daten dienen nur der internen Verwendung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an einen im Notfall hinzugezogenen Tierarzt.
Der Tiersitter verpflichtet sich, über alle ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten seiner Auftraggeber Stillschweigen zu bewahren.
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